Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten wir ganzheitlich von der Gründung bis zur Liquidation. Am Anfang einer jeden Unternehmung stellt sich die Frage nach der richtigen Rechtswahl, der Finanzierung und den Gründungsformalitäten. Expandiert das Unternehmen, stellen sich Fragen von (Unternehmens-)Zukäufen, Gründung weiterer Unternehmen, Umstrukturierungen oder Kooperationen mit Dritten. Darüber hinaus gilt es, die täglichen administrativen Aufgaben wie die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen, die Einhaltung von Dokumentations- und Offenlegungspflichten, Fragen der Kapitalaufbringung und -erhaltung bis hin zu Fragen in Zusammenhang mit Krise und Insolvenz zu bewältigen. Schließlich kann es im Laufe der Zeit auch zu Uneinigkeiten bzw. Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen. Bei allen Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir beratend und unterstützend an Ihrer Seite.