Nach dem Erbfall

Ob Sie geerbt haben oder enterbt wurden, bei Streit in der Miterbengemeinschaft oder über den Inhalt des Testaments - wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch.

  • Auslegung oder Anfechtung des Testaments
  • Bestimmung des Erben im Erbscheinsverfahren
  • Sicherung des Nachlasses
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft

Auflösung der Erbengemeinschaft, z. B. durch Teilungsversteigerung 

Gesellschaftsanteile und Aktien im Nachlass

Schulden oder Insolvenz des Erblassers oder des Erben