Nach dem Erbfall
Ob Sie geerbt haben oder enterbt wurden, bei Streit in der Miterbengemeinschaft oder über den Inhalt des Testaments - wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch.
- Auslegung oder Anfechtung des Testaments
- Bestimmung des Erben im Erbscheinsverfahren
- Sicherung des Nachlasses
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft
Auflösung der Erbengemeinschaft, z. B. durch Teilungsversteigerung
Gesellschaftsanteile und Aktien im Nachlass
Schulden oder Insolvenz des Erblassers oder des Erben