Erbe

Das Aufgebaute soll erhalten bleiben und nicht der Erbschaftssteuer oder dem Streit der Erben geopfert werden. Nur Ihr Wille zählt! Wir erstellen ein individuelles Konzept zur Nachfolgeplanung unter Berücksichtigung der Steuerlast. Ob Sie geerbt haben oder enterbt wurden, wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich durch:

  • Individuelle Nachfolgeplanung einschließlich Erarbeitung von Testamenten und Verfügungen,
  • Minimierung der Erbschaftssteuerlast,
  • Absicherung des Partners,
  • Minimierung des Einflusses von Schwiegerkindern oder ehemaligen Partnern,
  • Ausschluss potentieller Erben und Verminderung der Pflichtteilslast,
  • Feststellung der Erbenstellung,
  • Pflichtteilsansprüche,
  • Auseinandersetzung der Erbschaft.