Unternehmen
Wir beraten Unternehmen. Als Unternehmensrecht wird der Bereich des Privatrechts bezeichnet, der die Rechtsbeziehungen des Unternehmens „nach innen und außen“ regelt. Dieser umfasst insbesondere das Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht sowie Umwandlungsrecht), das Handelsrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht und das Insolvenzrecht.