Öffentliche Auftragsvergabe (Vergaberecht)

Das Recht der Vergabe öffentlicher bzw. mit öffentlichen Mitteln geförderter Aufträge ist in einer komplexen Normhierarchie geregelt. Die Rechtsprechung ist teilweise widersprüchlich und unterliegt oft schnellen Veränderungen.

Nutzen Sie unser spezielles Know-how auf diesem Rechtsgebiet, z. B. bei:

  • der Ermittlung der korrekten Vergabeart (z.B. öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe, Direktauftrag) 
  • Leistungsbeschreibung und Losbildung
  • Bieterfragen und Vergaberügen
  • Fehlerkorrektur, Rückversetzung, Aufhebung
  • Wertung und Zuschlag
  • der Erlangung von Rechtsschutz vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte

Aufgrund jahrelanger Dozententätigkeit für Verwaltungsfachleute und für Unternehmer bieten wir auch in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Behörde Schulungen für die mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassten Mitarbeiter an. Ihr Unternehmen erlangt dadurch das erforderliche Know-how, um typische Fehlerquellen zu vermeiden und rechtssicher am Vergabeverfahren teilzunehmen – bzw. als Auftraggeber – dieses zu gestalten. Selbstverständlich können Sie auch eine beratende Begleitung für Ihr Vergabeverfahren in Anspruch nehmen.