Infrastruktur

Wir beraten und vertreten Unternehmen, die sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Sicherstellung der Daseinsvorsorge befassen. Sowohl für kommunale Unternehmen als auch für die Vertragspartner bei öffentlichen Aufträgen sind wir in folgenden Bereichen tätig:

Mindestlohn, Tarifrecht, Scheinselbständigkeit (Werkverträge), Arbeitnehmerüberlassung und Kurzarbeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsmanagement und Krankheit, Homeoffice – die Fülle der zu beachtenden arbeitsrechtlichen Vorschriften ist lang. Insbesondere im öffentlichen Bereich empfiehlt sich zur Vermeidung aufsichtsrechtlicher und strafrechtlicher Risiken von Anfang an eine fachanwaltliche Beratung.