Arbeitsrecht

Die staatliche Reglementierung des Arbeitsrechts schreitet ständig voran.

Sie möchten z. B. einen Bereich Ihres Unternehmens, der unrentabel ist, aufgeben und die Leistungen fremdvergeben bzw. extern beschaffen (sog. „Outsourcing)“? Bei der Gestaltung der Verträge und auch bei der Durchführung der Maßnahme ist eine Reihe rechtlicher Risiken zu bedenken:

  • Welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat/Personalrat?
  •  Sind die Entlassungen bei der Arbeitsagentur anzeigepflichtig?
  •  Lassen sich Kündigungsschutzklagen vermeiden?
  • Handelt es sich bei dem Vertrag mit dem externen Dienstleister um eine – ggf. illegale –  Arbeitnehmerüberlassung?
  • Findet kraft Gesetzes ein Betriebsübergang – mit einer Fülle haftungsrechtlicher Konsequenzen – statt?
  • Oder sind die externen Dienstleister „scheinselbständig“ mit dem Risiko erheblicher Nachzahlungspflichten für Ihr Unternehmen (Sozialabgaben, Steuern, Mindestlohn)?

Nutzen Sie unsere fachanwaltliche Kompetenz! Aufgrund jahrelanger arbeitsgerichtlicher Erfahrung können wir Sie im Vorfeld personeller Maßnahmen so beraten, dass Spielräume für Ihr Unternehmen auch tatsächlich genutzt werden können.