Testament - ohne Notar nur handschriftlich!
Dass ein privatschriftlich errichtetes Testament vom Testierenden vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muss, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Dennoch müssen die Gerichte immer wieder dazu entscheiden, z. B. OLG Celle, Beschluss vom 9. Januar 2025, 6 W 156/24.
Hier hatte eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie als Alleinerbin ausweist. Darin berief sie sich auf ein Testament. Unter Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung behauptete sie, das Testament habe die Erblasserin vollständig eigenhändig verfasst. Tatsächlich hatte die Antragstellerin das Testament jedoch selbst geschrieben und die Mutter lediglich unterschrieben.
Unabhängig von den strafrechtlichen Folgen einer solchen falschen Versicherung an Eides statt, hat sie den beantragten Erbschein natürlich nicht bekommen. Das Testament war formunwirksam, weswegen die gesetzliche Erbfolge galt. Die Antragstellerin muss nun mit ihren Geschwistern teilen.