Grundstücksverkehr

Grundstücke haben meist einen hohen Wert.

Der Notar ist immer neutral und beurkundet den Inhalt, den ihm die Parteien vorgeben. Umso wichtiger ist die fachkundige Begleitung des gesamten Vorganges. Zu unseren Mandanten zählen Immobilienmakler sowie Wohnungs- und Grundstückseigentümer. Als Ihre Anwälte vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen in den Bereichen:

  • Kauf und Verkauf von Grundstücken,
  • Grundschulden, Hypotheken, Reallasten, Wohnrechte, Straßenausbaubeiträge,
  • Notwegerecht, Überbau, Nachbarrecht,
  • Maklercourtage.