Immobilien

Wir unterstützen Sie beratend oder vertreten Sie vor Gericht.

Zu unseren Mandanten zählen Käufer und Verkäufer von Immobilien, Banken oder Privatgläubiger, Vermieter, Mieter, Hausverwalter, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Bauträger und Projektentwickler.

Für den Verkäufer kommt es z.B. bei der Veräußerung von Wohnungseigentum darauf an, dass er so lange wie möglich die Zuordnung einzelner Bestandteile des Gemeinschafts- und Sondereigentums (wie z.B. Stellplätze, Keller etc.) ändern kann. Die Rechtsprechung stellt hier an die Vertragsgestaltung hohe Anforderungen.

Für Käufer einer Immobilie, kommt es insbesondere beim Erwerb vom Bauträger darauf an, die Zahlungsbedingungen so zu gestalten, dass die gezahlte Vergütung den tatsächlich erreichten Leistungsstand nie übersteigt, und, dass er in jedem Fall, insbesondere bei Insolvenz des Verkäufers einen Anspruch auf Eintragung als Eigentümer hat.

Der Bereich Miet- und WEG-Recht ist im Gesetz nur wenig geregelt. Das anzuwendende Recht ergibt sich aus vielen Entscheidungen der Gerichte. Wir kennen sie und können Ihnen daher schon im Vorfeld eines möglichen gerichtlichen Verfahrens die richtigen Hinweise geben.

Die Zwangs- und Teilungsversteigerung ist hingegen ein stark formalisiertes Verfahren. Die Einhaltung von Formen, Fristen und die Vorlage der richtigen Dokumente, aber auch Strategie und Taktik entscheiden über den Erfolg.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das juristische Projektmanagement im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Entwicklung von Immobilien. Wir begleiten Sie vom Erwerb der Immobilie bis zur Verwertung. Vorab unterbreiten wir Ihnen eine Kostenschätzung und ein maßgeschneidertes Angebot.

Zielgerichtete Spezialisierung, einschlägige Erfahrungen und ständige Weiterbildung bringen unsere Mandanten ans Ziel.