Baurecht

Die Erfahrung zeigt – der Erfolg eines Bauvorhabens hängt nicht allein von der Qualität der auszuführenden Arbeit ab. Während Sie sich auf die Fachfragen und Bauausführung konzentrieren, meistern wir die rechtlichen Hindernisse in jeder Phase eines Bauprojekts. Nutzen Sie unsere Kompetenz, beginnend bei der Auftragsvergabe, über die Bauausführung bis zum Ende der Gewährleistungsfrist.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Bauverträgen (VOB/B und BGB),

  • baubegleitende Beratung (Durchsetzung von Nachträgen, Behinderungsanzeigen, Abnahme usw.),

  • Projektmanagement,

  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Mehrvergütungsansprüchen wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen, behinderungsbedingter Bauzeitverlängerungsansprüche, Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung,

  • Abwehr von Mängelansprüchen und von Vertragstrafen.

Sprechen Sie uns auch auf Möglichkeiten an, Ihr unternehmerisches Risiko durch Sicherheiten des Vertragspartners (z. B. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherung gemäß § 650 f BGB) zu begrenzen.

Selbstverständlich beraten wir Sie außerdem in sämtlichen Fragen des öffentlichen Baurechts, beispielsweise im Zusammenhang mit Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen.