Architekten- und Ingenieurrecht

Das Aufgabenspektrum von Architekten und Ingenieuren ist vielfältig. Komplexe Planungen oder Bauüberwachungen bedeuten ein hohes Haftungsrisiko.

Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Unser Portfolio beinhaltet insbesondere:

  •   Vertragsgestaltung und baubegleitende Beratung

Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen. Zudem bieten wir für Architekten und Ingenieure unsere baubegleitende Unterstützung an. Dabei unterstützen wir Sie sowohl während der einzelnen Leistungsphasen als auch bei der Durchsetzung offener Honorarforderungen.

  •   Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen

Oftmals hält sich der Bauherr nicht nur bei dem fehlerhaft ausführenden Bauunternehmer, sondern wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern auch bei dem Architekten schadlos. Wir vertreten Sie dabei nicht nur gegenüber dem Bauherrn, sondern auch gegenüber sämtlichen am Bau Beteiligten wie Fachplanern und Bauunternehmen.

  •   Ansprüche aus der Berufshaftpflichtversicherung

Liegen Planungsfehler oder Mängel in der Bauüberwachung tatsächlich vor, besteht meistens ein Deckungsanspruch aus der Berufshaftpflichtversicherung. Verweigert der Versicherer die Zahlung, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung des Versicherungsschutzes.

  •   Vertragsgestaltung nach der HOAI 2021

Immer wieder greifen Planer auf veraltete Musterverträge zurück. Im Vertrag werden nicht nur der geschuldete Leistungsumfang, sondern auch die wesentlichen Komponenten des Honorars vereinbart. Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue HOAI 2021 in Kraft. Wesentlich ist, dass diese neue HOAI kein verbindliches Preisrecht mehr enthält, allerdings eine unverbindliche Honorarempfehlung für angemessene Honorare darstellt. Wir helfen Architekten und Ingenieuren, die neuerdings bestehenden Verhandlungsoptionen für sich zu nutzen.

  •   Prüffähige Rechnung

Uns sind die Spielräume einer prüffähigen Honorar-Rechnung und die wichtigen Komponenten, z. B. anrechenbare Kosten, Umbauzuschlag, Honorarzone, bekannt. Wir unterstützen Architekten und Ingenieure bei der Erstellung einer prüffähigen Rechnung und deren gerichtlicher Durchsetzung. 

  •  Schutz von Urheberrechten

Eine immer wichtigere Rolle bei Planungsleistungen spielen Urheberrechte. Wir beraten Sie zu Umfang und Möglichkeiten des Urheberrechtsschutzes.