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LfDI MV veröffentlicht KI-Leitfaden für KMU: Praktische Orientierung mit Grenzen

LfDI MV veröffentlicht KI-Leitfaden für KMU: Praktische Orientierung mit Grenzen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz von KI-Systemen veröffentlicht. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Verwaltungen und nimmt ausdrücklich Anwendungen mit begrenztem oder minimalem Risiko in den Blick.

Fundstelle: Der Leitfaden steht auf der Website des LfDI MV unter https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Publikationen/Broschueren/KI_Leitfaden_LfDI%20MV_07_2026.pdf (Stand 07.2026) zur Verfügung.

Der Leitfaden schließt eine erkennbare Lücke: Viele Handreichungen zur KI-Verordnung konzentrieren sich auf Hochrisiko-KI. Für die in der Praxis weit verbreiteten Anwendungen wie interne Chatbots oder Tools zum Ordnen und Zusammenfassen von Dokumenten bietet der LfDI MV dagegen einen gut zugänglichen Einstieg.

Besonders hilfreich sind die klar strukturierte Risikobetrachtung, Hinweise zur Rollenbestimmung und eine abschließende Checkliste. Diese führt unter anderem durch Bestandsaufnahme und Dokumentation, datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage, mögliche Datenschutz-Folgenabschätzung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Transparenz- und Informationspflichten. Die Checkliste macht aber zugleich sichtbar, dass ein KI-Einsatz auch bei geringerem Risiko kein bloßer Tool-Rollout ist. Organisationen müssen den konkreten Anwendungsfall einordnen, ihre Rolle bestimmen, Datenflüsse und Rechtsgrundlagen prüfen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen und die Dokumentation fortschreiben. Hinzu kommt die Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.

Dieser praktische Anspruch ist auch aus unserer anwaltlichen Sicht begrüßenswert. Wir machen in der Beratungspraxis immer wieder die Erfahrung, dass der (rechts-)sichere Umgang mit KI vielen Mandanten noch sehr schwerfällt. Dies ist keinesfalls verwunderlich, steht KI in der derzeit wahrnehmbaren Form doch erst seit kurzer Zeit einer sehr breiten Masse zur Verfügung.

Für die Praxis gilt jedoch weiterhin auch: Der Leitfaden liefert eine brauchbare Struktur für den Einstieg, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung. Dies gilt insbesondere bei personenbezogenen Daten, bei externen Cloud-Diensten, bei Anpassungen oder Fine-Tuning eines Modells sowie sobald ein Anwendungsfall den Bereich des begrenzten oder minimalen Risikos verlässt. Gerade kleinere Organisationen werden den Pflichtenkatalog daher regelmäßig nur mit klaren Verantwortlichkeiten, belastbaren Prozessen und gegebenenfalls externer Unterstützung erfüllen können.

Der hier zur Verfügung gestellte Leitfaden des LfDI MV ist als niederschwellige Arbeitshilfe für die Einführung einfacher KI-Anwendungen ein geeignetes Mittel. Sein Mehrwert liegt vor allem darin, die erforderlichen Prüf- und Umsetzungsschritte in einer für KMU handhabbaren Reihenfolge zusammenzuführen. Wer ihn nutzt, sollte ihn jedoch als Startpunkt verstehen: Die Risikoeinstufung und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit bleiben für jeden konkreten Einsatz gesondert zu prüfen.