Spar- und Supersparpreise – günstige Tickets dürfen nicht vom “Datenpfand” abhängen
Ausgangslage
Die Deutsche Bahn bot seit Oktober 2023 Spar- und Supersparpreis-Tickets ausschließlich als digitale Tickets an. Auch beim Kauf am Schalter oder telefonisch musste zwingend eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer angegeben werden; am Automaten war ein Erwerb nicht möglich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging hiergegen vor und begehrte Unterlassung.
Entscheidung und Begründung
Das OLG Frankfurt a.M. sah in der Pflicht zur Angabe von Kontaktinformationen eine unzulässige Kopplung des vergünstigten Ticketbezugs an zusätzliche personenbezogene Daten. Eine wirksame Einwilligung lag mangels echter Wahlfreiheit nicht vor. Für den Beförderungsvertrag selbst ist die Übermittlung eines digitalen Tickets per E?Mail oder SMS nicht erforderlich; sie dient lediglich der bequemen Abwicklung. Auch überwiegende berechtigte Interessen der Bahn griffen nicht durch, da mildere, datensparsame Alternativen bestehen. Besonders ins Gewicht fiel, dass es an gleichwertigen Ausweichmöglichkeiten fehlte und innerhalb des eigenen Angebots keine echte Alternative zu den deutlich teureren „regulären“ Tickets bestand.
Praktische Konsequenzen
Die Deutsche Bahn hat ihren Prozess bereits angepasst: Sparpreistickets können am Schalter ohne Angabe von Kontaktdaten erworben werden; am Automaten ist dies weiterhin nicht möglich. Das Urteil stärkt Datensparsamkeit und Wahlfreiheit im digitalen Vertrieb: Vergünstigte Kernleistungen dürfen nicht vom „Datenpfand“ abhängen, wenn die Daten für die Vertragserfüllung nicht erforderlich sind.
Einordnung und Takeaways für Unternehmen
Unternehmen sollten Preisvorteile, Rabatte oder Kernleistungen nicht an die Herausgabe zusätzlicher Kontaktdaten knüpfen, sofern diese nicht für die Leistungserbringung notwendig sind. Einwilligungen setzen echte, sanktionsfreie Alternativen voraus; Effizienz- oder Kontrollinteressen rechtfertigen keinen Datenzwang, wenn datensparsame Optionen verfügbar sind. Prozesse, Formulare und Voreinstellungen sind so zu gestalten, dass Kundinnen und Kunden ohne E?Mail oder Handynummer nicht ausgeschlossen werden.