Aktuelles

Neue Regelungen und Herausforderungen für den digitalen Markt - eine kurze Einführung

Gesetz über digitale Dienste, Digital Service Act und das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen - eine kurze Einführung

Seit dem 17.02.2024 findet das Gesetz über Digitale Dienste (DDG) sowie der „Digital Service Act“ (DSA) Anwendung. Diese neuen Regelungen ersetzen nun viele alte Regelungen aus der E-Commerce-Richtlinie und dem NetzDG sowie Weitere.

Das DDG und der DSA sollen hierbei die neuen Rahmenbedingungen der plattformbasierten Digitalwirtschaft werden. Aus dem DSA ergeben sich dabei eine Vielzahl an neuen rechtlichen Pflichten und tatsächlichen Herausforderungen für die Anbieter von „Vermittlungsdiensten“. Ergänzende Anforderungen stellt der DSA an „Hostingdienstanbieter“, an Anbieter von „Online-Plattformen“ und an jene von „Online-Suchmaschinen“. Dazu gibt der DSA ein Prinzip aus verschiedenen Regulierungsstufen vor. Diese bringen immer intensivere Anforderungen und Pflichten mit sich, betreffen aber auch einen immer kleiner werdenden Adressatenkreis.

Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz: PStTG) ist schon seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten und hat die DAC7 Richtlinie aus europäischer Ebene nun national umgesetzt.

Das PStTG bringt einen sehr umfangreichen Regelungskatalog für Plattformbetreiber im Sinne des Gesetzes mit sich. Diese stehen fortan vor einer großen Fülle an zusätzlichen Aufgaben und Pflichten, die zusätzlich ein Haftungsrisiko mit sich bringen und im Haftungsfall mit empfindlichen Rechtsfolgen belegt sind. Die wohl größte und forderndste neue Aufgabe für Plattformbetreiber ist die jährliche „Reportingpflicht“ gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern.

Betroffene werden durch diese neuen Regelungen vor eine immense Menge an neuen rechtlichen Fragen gestellt und sollten für deren Beantwortung auf die Hilfe von Rechtsanwälten zurückgreifen. Falls Sie womöglich Betroffener sind, kommen Sie gerne auf uns zu.

Justus Böhm
Rechtsanwalt